Lebensmittelecht!
Gesetzlich verpflichtend auf Unbedenklichkeit geprüft. Zum Wohl meiner Kunden.
Meine Steinzeug- & Porzellan-Ware für Gebrauchsgegenstände ist für den Kontakt mit Lebensmittel geeignet.
Achten Sie auf eine Zertifizierung beim Kauf von keramischen Waren für Lebensmittel!
Die Steinzeug- & Porzellan-Waren für Gebrauchsgegenstände entsprechen den Bestimmungen der Keramikverordnung BGBI.893/1993 und der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 über Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen.
Konformitätserklärung
Die keramische Ware wurde auf die Abgabe von Blei, Cadmium, Antimon, Zink, Barium geprüft. Laut Prüfbericht 1/17529/Fi liegen alle Werte unter den zulässigen Höchstwerten der Keramikverordnung BGBI.893/1993 und Verordnung (EG) Nr. 1935/2004.